Wer sind die Akteure der französischen Nationalversammlung?
Die parlamentarische Arbeit beruht auf mehreren Akteuren mit einander ergänzenden Aufgaben – von der Vorbereitung eines Textes bis zur Abstimmung im Plenum.
Kurz erklärt
Die Abgeordneten beraten und stimmen ab. Fraktionen organisieren die gemeinsame Arbeit, Ausschüsse bereiten Texte vor, Berichterstatter untersuchen sie, die Sitzungsleitung führt durch die Sitzung und die Regierung vertritt ihre Gesetzentwürfe.
Wichtige Begriffe
Eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter vertritt die Nation und wirkt an Abstimmung, Kontrolle und Bewertung mit.
Eine Fraktion vereint Abgeordnete, die sich für eine gemeinsame parlamentarische Arbeit zusammenschließen.
Ein Ausschuss prüft Texte vor ihrer Beratung im Plenum.
Die Berichterstatterin oder der Berichterstatter stellt die Arbeit des Ausschusses zu einem Text vor.
Die Sitzungsleitung gewährleistet die Einhaltung der Debattenregeln.
Abgeordnete und Fraktionen
Die Abgeordneten
Die Abgeordneten werden gewählt, um die Nation zu vertreten. Sie bringen parlamentarische Gesetzesvorschläge und Änderungsanträge ein, arbeiten in Ausschüssen, ergreifen im Plenum das Wort und stimmen dort ab.
Außerdem kontrollieren sie die Regierung durch Fragen, Anhörungen, Berichte oder Untersuchungsausschüsse. Ihre Arbeit beschränkt sich nicht auf die im Plenarsaal sichtbaren Abstimmungen.
Die Fraktionen
Die Abgeordneten können Fraktionen bilden. Eine Fraktion organisiert einen Teil ihrer gemeinsamen Arbeit: Sie verteilt Sitze in den Ausschüssen, bereitet Debatten vor und bringt gemeinsame Positionen zum Ausdruck.
Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion hilft dabei, den Kontext einer Abstimmung zu verstehen. Bei einer öffentlichen namentlichen Abstimmung wird dennoch die individuelle Position jeder oder jedes Abgeordneten erfasst.
Die Akteure, die einen Text vorbereiten
Die Ausschüsse
Ein ständiger Ausschuss ist auf große Bereiche der öffentlichen Politik spezialisiert. Er prüft die Texte in seinem Zuständigkeitsbereich, organisiert Anhörungen und bereitet die Beratung im Plenum vor.
Der Ausschuss kann Änderungsanträge annehmen, ablehnen oder verändern. Je nach Verfahren kann die im Plenum beratene Fassung aus seiner Arbeit hervorgehen.
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter
Für jeden Text wird eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter mit seiner Untersuchung und der Darstellung der Ausschussarbeit beauftragt. Sie oder er analysiert die Bestimmungen, organisiert Anhörungen und legt eine begründete Einschätzung vor.
Im Namen des Ausschusses gibt die Berichterstattung eine Stellungnahme zu den Änderungsanträgen ab. Diese Stellungnahme gibt der Debatte Orientierung, bestimmt aber nicht allein das Abstimmungsergebnis.
Die Akteure der Plenarsitzung
Die Sitzungsleitung
Die Sitzungsleitung eröffnet und schließt die Sitzung, erteilt das Wort, kündigt Abstimmungen an und achtet auf die Einhaltung der Geschäftsordnung. Sie organisiert die Debatte, ohne anstelle der Abgeordneten über den Inhalt des Textes zu entscheiden.
Die Regierung bei der Beratung eines Textes
Wird ein Gesetzentwurf der Regierung beraten, stellt die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister ihn vor und verteidigt ihn. Die Regierung kann Änderungsanträge einbringen, zu parlamentarischen Änderungsanträgen Stellung nehmen und sich an den Debatten beteiligen.
Die Regierung wirkt aktiv am Gesetzgebungsverfahren mit. In der Nationalversammlung und im Senat stimmen jedoch die Parlamentsmitglieder ab.
Beispiel: Beratung eines Textes zum Verkehr
Der zuständige Ausschuss untersucht den Text zuerst. Eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter leitet die Arbeit, legt eine Analyse vor und nimmt zu den Änderungsanträgen Stellung.
Im Plenum antwortet die Ministerin oder der Minister, Fraktionen und Abgeordnete vertreten ihre Positionen, die Sitzungsleitung organisiert die Redebeiträge und anschließend stimmen die Abgeordneten ab.
Wie finde ich das in CIVIX?
Auf der Seite Abgeordnete können Sie nach einer Vertreterin oder einem Vertreter suchen, die Fraktionszugehörigkeit erkennen und die jeweilige Profilseite öffnen. Die Seite Fraktionen zeigt die vertretenen parlamentarischen Gruppen und führt zu ihren Mitgliedern und Aktivitätsindikatoren.
Gesetzgebungsdossiers und Abstimmungen ergänzen diese Angaben: Im Rahmen der verfügbaren öffentlichen Daten zeigen sie die Themen, zu denen sich diese Akteure geäußert haben.