Was ist ein Änderungsantrag?

Ein Änderungsantrag ist ein Vorschlag, einen Text zu verändern, den das Parlament gerade berät.

Kurz erklärt

Mit einem Änderungsantrag kann eine Bestimmung ergänzt, gestrichen oder verändert werden. Er kann von Parlamentsmitgliedern oder der Regierung eingebracht und im Ausschuss oder im Plenum geprüft werden.

Wichtige Begriffe

  • Ein Änderungsantrag bezieht sich auf einen Text, der dem Parlament bereits vorliegt.
  • Er kann von Abgeordneten, Mitgliedern des Senats oder der Regierung eingebracht werden.
  • Er muss die vorgeschlagene Änderung und eine Begründung enthalten.
  • Wird er angenommen, verändert er den beratenen Text; wird er abgelehnt, bleibt der Text an dieser Stelle unverändert.

Wozu dient ein Änderungsantrag?

Ergänzen, streichen oder verändern

Ein ergänzender Änderungsantrag fügt neue Wörter, einen Absatz oder eine Bestimmung hinzu. Ein Streichungsantrag entfernt eine Bestimmung ganz oder teilweise. Ein Änderungsantrag im engeren Sinne ersetzt eine Formulierung durch eine andere.

Solche Änderungen können sehr kurz oder umfangreicher sein. Um sie zu verstehen, muss sowohl die betroffene Stelle des Textes als auch der vorgeschlagene Wortlaut gelesen werden, nicht nur der Titel des Änderungsantrags.

Wer kann einen Änderungsantrag einbringen?

Das Änderungsrecht steht den Parlamentsmitgliedern und der Regierung zu. In der Nationalversammlung kann eine oder ein Abgeordneter einen Änderungsantrag allein oder gemeinsam mit weiteren Unterzeichnenden einbringen.

Der Änderungsantrag muss die Zulässigkeitsregeln beachten und einen hinreichenden Zusammenhang mit dem beratenen Text aufweisen. Auch finanzrechtliche Regeln können dazu führen, dass er für unzulässig erklärt wird.

Wie wird ein Änderungsantrag geprüft?

Im Ausschuss

Der zuständige Ausschuss prüft den Text und die eingebrachten Änderungsanträge. Die Berichterstatterin oder der Berichterstatter und die Regierung können Stellung nehmen. Die Ausschussmitglieder beraten und stimmen anschließend über die geprüften Anträge ab.

Die Ausschussarbeit bereitet das Plenum vor und kann je nach anwendbarem Verfahren bereits den Text verändern, der als Grundlage der öffentlichen Debatte dient.

Im Plenum

Im Plenum kann die Urheberin oder der Urheber den Änderungsantrag begründen. Die Berichterstattung und die Regierung äußern sich in der Regel dazu, bevor die Abgeordneten über ihn entscheiden.

Die Reihenfolge der Prüfung hängt von der Stelle der Änderungsanträge im Text und ihrem Verhältnis zueinander ab. Die Annahme eines Antrags kann andere Vorschläge gegenstandslos machen.

Welche wesentlichen Ergebnisse sind möglich?

Angenommen, abgelehnt, zurückgezogen oder nicht geprüft

Ein angenommener Änderungsantrag wird in der jeweiligen Verfahrensstufe in den Text aufgenommen. Ein abgelehnter Antrag verändert den Text nicht. Die Urheberin oder der Urheber kann ihn vor der Abstimmung auch zurückziehen.

Er kann für unzulässig erklärt werden, wenn er die geltenden Regeln nicht erfüllt. Er kann auch gegenstandslos werden, etwa wenn ein bereits angenommener Antrag die Frage erledigt hat. Diese Fälle unterscheiden sich von einer Ablehnung in der Abstimmung.

Beispiel: den Zeitpunkt des Inkrafttretens ändern

Ein Artikel bestimmt, dass eine Maßnahme am 1. Januar gelten soll. Ein Änderungsantrag schlägt vor, dieses Datum durch den 1. Juli zu ersetzen, um mehr Vorbereitungszeit zu lassen.

Wird der Änderungsantrag angenommen, wird das neue Datum in die beratene Textfassung aufgenommen. Wird er abgelehnt oder zurückgezogen, bleibt der Wortlaut in dieser Etappe unverändert.

Wie finde ich das in CIVIX?

Wenn CIVIX Angaben zu einem Änderungsantrag zeigt, bestimmen Sie zunächst den betroffenen Text und Artikel, anschließend die Urheberschaft, den Gegenstand der Änderung und das Ergebnis. Lesen Sie auch den genauen Gegenstand der Abstimmung: Sie kann sich auf den Änderungsantrag selbst beziehen.

CIVIX stellt die in öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen dar. Das Fehlen einer namentlichen Abstimmung bedeutet nicht, dass ein Änderungsantrag nicht beraten wurde: Nicht jede Entscheidung wird als ausführliche öffentliche Abstimmung erfasst.

Häufige Fragen

Kann eine Bürgerin oder ein Bürger unmittelbar einen Änderungsantrag einbringen?

Nein. Das förmliche Änderungsrecht steht Abgeordneten, Mitgliedern des Senats und der Regierung zu. Bürgerinnen und Bürger können einen Vorschlag jedoch an eine gewählte Vertretung herantragen.

Wird über alle Änderungsanträge abgestimmt?

Nein. Manche werden zurückgezogen, für unzulässig erklärt oder vor der Abstimmung gegenstandslos.

Ist ein angenommener Änderungsantrag endgültig?

Nicht zwingend. Der Text durchläuft weitere Etappen, und die Bestimmung kann später erneut verändert werden.

Offizielle Quellen

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